Corona macht auch vor Hochzeiten und Gartenpartys des britischen Hochadels nicht halt. Gerade erklärte Prinzessin Beatrice, dass sie ihre geplante Hochzeit auf ein unbestimmtes Datum verschiebt. Kurz danach erklärte die Queen von England, dass sie drei große Gartenpartys auf nächstes Jahr verschiebt. Damit reihen sich die beiden Damen ein in die lange Reihe von Bürgerlichen, die jetzt eine behördliche Absage ihrer Lebensfeiern verkraften müssen. Zu den rechtlichen Folgen dazu sprach ich mit dem Experten Dr. Martin Gerecke von der Kanzlei CMS in Hamburg.
Wir wissen, dass statistisch in Deutschland in den Monaten März, April und Mai rund 100.000 Hochzeiten in Deutschland gefeiert werden. Wir wissen auch, dass die Brautpaare statistisch gesehen im Durchschnitt 10.000 Euro für ihre Hochzeit ausgeben. Wenn wir diese beiden Zahlen miteinander auf dem Taschenrechner multiplizieren, kommt „1e9“ dabei raus. Das ist eine 1 mit 20 Nullen hinten dran. Eine gigantische Zahl, die mein Vorstellungsvermögen sprengt. Und das ist sehr tief geschätzt. Ich will damit sagen: Die gesamte Eventbranche ist quasi über Nacht auf der Intensivstation gelandet. Wer hier noch über Kurzarbeit sprechen kann, der atmet noch. Viele unserer Partner sehen ihre Existenz bedroht. Wir bei Fine Weddings & Parties sind natürlich auch betroffen. Unsere Arbeit besteht darin, Parties zu organisieren. Im In- und Ausland. Derzeit sind Reisen und Parties verboten. Für uns kommt das quasi einem Berufsverbot gleich. Und auf „der anderen Seite“ stehen 100.000 Bräute da, mit Tränen in den Augen, weil der schönste Tag ihres Lebens bedroht ist.
Es ergeben sich sowohl bei den Brautpaaren, als auch bei allen Dienstleistern der Eventbranche viele rechtliche Fragen. Gerne habe ich mein Beraterteam dazu angezapft und einige Fragen einem Experten gestellt. Dr. Martin Gerecke ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS in Hamburg. Er berät viele Mandanten aus den Bereichen Event- und Veranstaltungsmanagement, Messen und Konzerte. Darüber hinaus ist er Teil der aktuell bei CMS gegründeten Corona Task Force und betreut viele Mandanten zu Rechtsfragen wie Absage von Events, Ausfallvergütung, wann greift Höhere Gewalt etc.
Lieber Herr Dr. Gerecke. Wir als Party Planer raten allen unseren Kunden aktuell ganz klar dazu, ihre Partys nur zu verschieben, nicht zu stornieren. Was sagen Sie dazu?
Zunächst einmal kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Ist dort etwas zur Stornierung oder Verschiebung geregelt? Im Übrigen greifen die gesetzlichen Regelungen. Man sollte versuchen, die Hochzeit zu verschieben und nicht zu canceln – auch im persönlichen Interesse. Es gibt allerdings keinen Anspruch auf einen Nachholtermin. Eine Hochzeit ist ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft. Ich habe als Brautpaar eine bestimmte Location an einem ganz bestimmten Tag zu einer ganz bestimmten Uhrzeit gebucht. Wenn die Behörde das Event untersagt, wird dem Veranstalter (der Location) die Ausrichtung unmöglich. Dann entfällt die Leistungspflicht der Location zu dem ganz bestimmten Termin und das Hochzeitspaar muss nichts zahlen. Für den neuen Termin bedarf es dann aber einer neuen Vereinbarung. Schwierig wird es, wenn die Behörde der Location nicht explizit die Ausrichtung der Hochzeit verbietet. Dann kann trotzdem die Durchführung unzumutbar sein. Das hängt dann aber von den einzelnen Umständen ab (Risikogebiet, Größe der Location etc.).
Kann ich als Brautpaar darauf bestehen, dass ich alle geleisteten Anzahlungen zurück erhalte?
Grundsätzlich gilt: Bei den aktuellen behördlichen Absagen entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten. Das Brautpaar muss nichts zahlen. Der Dienstleister muss nichts leisten.
Ausnahmen gelten aber dann, wenn der Dienstleister schon bestimmte Leistungen erbracht hat, die vom Brautpaar auch abgenommen wurden:
Beispiel 1: der Graphik Designer hat mit dem Brautpaar eine Einladung entworfen und die wurde gedruckt. Jetzt wird die Hochzeit zu dem Zeitpunkt nicht mehr stattfinden. Die Leistung wurde erbracht, die Einladung wurde nach der Freigabe, also nach der Abnahme des Kunden, auch gedruckt.. Hier kann der Kunde sein Geld nicht zurückbekommen.
Beispiel 2: Die Location ist gebucht. Die Hochzeit kann nicht stattfinden zu dem Zeitpunkt. Der Kunde kann die gesamte Anzahlung zurückfordern. Dies gilt allerdings nur, wenn auch wirklich die Behörde die Durchführung des Events untersagt hat.
Beispiel 3: Mix aus 1 und 2: Das Brautpaar hat mit dem Floristen ein Designkonzept erarbeitet. Das Brautpaar hat das Moodboard nach einigen Änderungen abgenommen. Dem Floristen steht jetzt die Bezahlung für die erbrachte Leistung zu, nämlich seine Designarbeit. Die Blumen sind aber noch nicht geleistet (die Hochzeit findet ja nicht statt), also steht dem Floristen das Geld dafür auch nicht zu.
Ein Brautpaar, das bisher seine Hochzeit alleine geplant hat, stellte uns eine interessante Frage, die ich gerne an Sie weitergeben möchte: „Wir wollten Pfingsten 2020 heiraten, doch jetzt macht die Location zu diesem Zeitpunkt dicht. Wir möchten gerne um genau ein Jahr verschieben, aber die Location hat eine Option auf diesen Termin im Jahre 2021. Können wir nun rechtlich verlangen, dass die Location uns diesen Termin einräumen muss?“
Nein. Das Brautpaar kann keinen Wunschtermin von der Location verlangen, es sei denn, der Vertrag sieht das vor. Wie gesagt, die Hochzeit ist ein Fixgeschäft und hier sind beide von den gegenseitigen Leistungspflichten entbunden. Die Location muss den Wunschtermin nicht anbieten, das Brautpaar bekommt die komplette Anzahlung zurück.
Eine weitere Frage: Was tun, wenn an dem neuen Termin einer oder mehrere Dienstleister NICHT mehr verfügbar sind? Was passiert mit dem Ausfallhonorar?
Dasselbe in grün. Wir reden über Fixgeschäfte. Die Anzahlungen müssen so weit komplett zurückgezahlt werden, wie Leistungen bis dato erbracht und (ganz wichtig) abgenommen sind vom Kunden.
Was würden Sie persönlich empfehlen: um wieviele Wochen oder Monate sollte man seine Hochzeit jetzt verschieben?
Ich bin eine optimistische Person, aber das ist ganz schwierig vorauszusehen und wissen nicht mal die führenden Virologen. Ich hoffe sehr, dass wir im Sommer wieder Veranstaltungen durchführen können. Die Lebensfreude wird dann aber um so grösser sein! Die Partys werden um so intensiver werden.
David Beahm, mein Freund und Kollege aus den USA, hat in den Raum gestellt: „Vielleicht werden Mittwochs-Hochzeiten das neue ‚DING‘! Und ich sehe nichts Verkehrtes daran.“ Was denken Sie – Ist das eine Option? Wie könnte man Paare dazu kriegen, eine Hochzeit nicht an einem Wochenende zu feiern?
Mit attraktiven Preisangeboten. Ich gehe fest davon aus, dass es eine Art Rückstau gibt, das werden wir mit gesteigerten Umsätzen in der Eventbranche merken, sobald die Krise überwunden ist. Kaum ein Brautpaar wird jetzt sagen, gut, dann heiraten wir eben gar nicht. Also reden wir hier von einer Umsatzverschiebung. Es wird nachgefeiert. Und es gibt eben im Kalender nur eine begrenzte Anzahl von Wochenenden. Und natürlich sind die Top Locations an den Wochenenden in 2021 JETZT schon gebucht. Partys unter der Woche werden dann auf jeden Fall ein Thema werden. Attraktiv, weil günstiger.
Welche Vorkehrungen können wir in Zukunft treffen? Was haben wir daraus gelernt? Greifen Ausfallversicherungen jetzt noch, Stichwort „Behördliche Absage“?
Ausfallversicherungen können greifen und ich empfehle das ausdrücklich. Aber Vorsicht: Wer jetzt einen Vertrag schließt, für den ist das Corona-Virus natürlich keine Höhere Gewalt mehr, denn er geht ja in Kenntnis der Situation den Vertrag ein. Man kann aber trotzdem hierfür entsprechende vertragliche Regelungen finden.
Viele Bräute machen sich Sorgen um ihr Hochzeitskleid. Einige Produktionsstätten sind derzeit geschlossen, es ist fraglich, ob das Kleid, das bereits angezahlt wurde, auch pünktlich zum Hochzeitstag geliefert werden kann. Auch ist derzeit unklar, ob Bräute noch ins Brautatelier gehen dürfen für ihre Fittingtermine, denn der Einzelhandel muss derzeit ja schließen.
Auch hier gilt, wenn Unternehmen nicht liefern können aufgrund des Virus, kann die Leistungspflicht gegebenenfalls entfallen. Dann muss zwar die Braut das Kleid nicht zahlen. Das wird aber u.U. nur ein schwacher Trost sein. Das hängt von der behördlichen Anordnung ab. Wenn im Geschäftsbetrieb kein Publikumsverkehr sein darf, dann nicht.
Ist eure eigene Party oder Hochzeit betroffen? Dann sprecht mich gerne an. Unser Motto „Think about the wedding dress, not the stress!“ gilt heutzutage mehr denn je.
+49 171 7544777 oder Mail an: info@fine-weddings.de oder rechts unten WhatsApp nutzen!
Auch die aktuelle Cosmopolitan hat uns zu diesem aktullen Thema befragt. Hier kommt ihr zum Beitrag „Hochzeitsausfall wegen Corona. Welche Rechte haben Brautpaare jetzt?„
Eure Nadine
Photos: Mapfotodesign, Zuzu Birkhof